Wann startet der Digitalpakt 2.0 und wie lange läuft er?
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat die Verwaltungsvereinbarung am 31. August 2026 unterzeichnet, nachdem alle Länder unterschrieben hatten; der Digitalpakt 2.0 ist zum 1. September 2026 gestartet. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Das Programm läuft bis Ende 2030; Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden.
Wie viel Geld steht bereit und woher kommt es?
Insgesamt 5 Milliarden Euro über fünf Jahre: 2,5 Milliarden Euro vom Bund aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und 2,5 Milliarden Euro von den Ländern. Für Handlungsstrang I stellt der Bund 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe bereit; die Länder beteiligen sich mit 500 Millionen Euro. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.
Wie werden die Mittel auf die Länder verteilt?
Von den 2,25 Milliarden Euro für Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen; sie werden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen — etwa zentrale Plattformen, Cloud-Angebote und gemeinsame technische Standards.
Wer ist antragsberechtigt?
Schulträger — also meist Städte, Gemeinden und Landkreise sowie freie Schulträger — und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen. Gefördert werden allgemeinbildende und berufsbildende Schulen.
Ab wann können Schulträger Anträge stellen?
Sobald das jeweilige Bundesland seine Förderrichtlinie erlassen hat. Stand 17. September 2026 liegt in keinem Bundesland eine veröffentlichte Richtlinie zum Digitalpakt 2.0 vor. Wichtig: Über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 förderfähig — was seitdem gestartet ist, fällt also nicht automatisch aus der Förderung.
Was wird konkret gefördert?
Ausdrücklich genannt werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, die digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Neu hinzu kommen Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support.
Sind Administration, Wartung und technischer Support förderfähig?
Der Digitalpakt 2.0 ermöglicht ausdrücklich die Förderung von Strukturen für professionellen technischen Support. Im ersten DigitalPakt war der laufende Betrieb Daueraufgabe der Schulträger; förderfähig war nur der Aufbau von Supportstrukturen bis zur Inbetriebnahme. Wie weit Ihr Land geht, steht in seiner Richtlinie.
Ist Software förderfähig?
Ja. Bildungssoftware ist im Digitalpakt 2.0 ausdrücklich förderfähig, ebenso digitale Lehr- und Lernplattformen. Betriebssoftware für geförderte Geräte war bereits im ersten DigitalPakt förderfähig.
Sind mobile Endgeräte förderfähig — und gilt weiter die 20-Prozent-Grenze?
Mobile Endgeräte sind ausdrücklich als Fördergegenstand genannt. Im ersten DigitalPakt galt eine Doppelgrenze: Die Kosten für mobile Endgeräte durften entweder 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000 Euro je einzelner Schule nicht überschreiten. Ob und in welcher Form das fortgilt, regeln die Länder in ihren Richtlinien. Eine dokumentierte Geräteverwaltung per MDM erleichtert in jedem Fall den Nachweis der schulischen Nutzung.
Brauchen wir weiterhin einen Medienentwicklungsplan?
Im ersten DigitalPakt galt „keine Ausstattung ohne Konzept“: Jede Schule musste ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorlegen. Im Digitalpakt 2.0 sind die Förderbereiche weniger detailliert gefasst; welche Konzepte verlangt werden, legt Ihr Land fest. Ein aktueller Medienentwicklungsplan bleibt die belastbarste Grundlage für Planung und Antrag.
Was ändert sich gegenüber dem ersten DigitalPakt?
Pauschalierte Zuweisungen ersetzen aufwendige Einzelanträge, die Berichtspflichten enthalten weniger Detailregelungen, und der Förderrahmen schließt nun Bildungssoftware und Supportstrukturen ein. Länderübergreifende Vorhaben werden neu aufgesetzt: Ein neues Vorhaben muss von mindestens zwölf Ländern getragen werden und wird aus einem zentralen Pool von fünf Prozent der Mittel finanziert.
Fallen HDGUARD und MDM unter die Förderung?
Beide Lösungen adressieren Bereiche, die der Digitalpakt 2.0 ausdrücklich nennt: digitale Ausstattung, mobile Endgeräte, Software und Strukturen für professionellen technischen Support. Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet Ihr Bundesland auf Basis seiner Richtlinie. Wir helfen Ihnen, Ihr Vorhaben fachlich einzuordnen und die nötigen Produktinformationen für den Antrag bereitzustellen.
Wie unterstützt IST bei der Umsetzung?
Wir besprechen Ihren Bedarf, erstellen daraus ein passendes Angebot, ordnen Ihr Vorhaben in die Fördersystematik Ihres Landes ein und stellen HDGUARD und MDM kurzfristig bereit. Schulung und Support übernehmen wir bei Bedarf — mit persönlichen Ansprechpartnern in Deutschland. Den Antrag selbst stellen Sie als Schulträger bei Ihrem Land.