Digitalpakt 2.0 · gestartet am 1. September 2026

Digitalpakt 2.0: Erstmals auch IT Support & Software gefördert.

5 Milliarden Euro bis 2030 für Netzwerke, Endgeräte, Software und professionellen technischen Support. Wir zeigen Ihnen, was in Ihrem Land gilt, und setzen Ihr Vorhaben förderfähig um.

Bildungspartner von 7.729 Schulen und Bildungseinrichtungen in Deutschland — seit 40 Jahren im Bildungssektor, mit persönlichem Support vor Ort.

Fakten

Digitalpakt 2.0 auf einen Blick

5 Mrd. €Gesamtvolumen über fünf Jahre: 2,5 Mrd. € Bund aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, 2,5 Mrd. € Länder
2,25 Mrd. €Finanzhilfe des Bundes allein für Handlungsstrang I — die digitale Bildungsinfrastruktur
1.9.2026Programmstart nach Unterzeichnung durch alle Länder und den Bund am 31. August 2026
ab 1.1.2026Förderfähig sind Vorhaben ab diesem Stichtag (vorzeitiger Maßnahmenbeginn); Programmlaufzeit bis Ende 2030, Maßnahmenabschluss bis 2032

Quellen: BMBFSFJ, Pressemitteilung vom 19.08.2026 und digitalpaktschule.de. Zuletzt geprüft am 17. September 2026; ohne Gewähr — maßgeblich ist die Richtlinie Ihres Bundeslandes.

Struktur

Drei Handlungsstränge und was in jedem gefördert wird

Für Schulträger ist vor allem Handlungsstrang I relevant: Er knüpft unmittelbar an den ersten DigitalPakt Schule an und enthält alle Fördergegenstände, die Sie beantragen.

Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur

2,25 Mrd. € Bundesmittel · davon 2,1375 Mrd. € landesbezogen (Königsteiner Schlüssel) und 112,5 Mio. € für länderübergreifende Vorhaben · 500 Mio. € Länderanteil (mind. zwei Neuntel der abgerufenen Bundesmittel)

Das BMBFSFJ nennt unter anderem diese Fördergegenstände:

Schulnetzwerke & WLAN Schulserver Ausstattung der Unterrichtsräume Mobile Endgeräte Bildungssoftware & Lernplattformen — neu Professioneller technischer Support — neu

Die beiden neuen Bereiche sind für Schulträger der eigentliche Zugewinn — und genau dort setzen HDGUARD und MDM an.

Schul- und Unterrichtsentwicklung

In alleiniger Verantwortung der Länder

Digitale Unterrichtsentwicklung, Weiterentwicklung der Aufgaben- und Prüfungskultur sowie niederschwellig verfügbare Inhalte und digitale Medien für Schulen.

Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“

250 Mio. € Bundesmittel

Praxisorientierte Forschung und gezielte Fortbildung der Lehrkräfte — ausdrücklich auch mit Blick auf Künstliche Intelligenz im Unterricht.

Zum Vergleich

Was sich gegenüber dem ersten DigitalPakt ändert

Wer den ersten DigitalPakt kennt, plant leicht nach dessen Regeln weiter. Diese fünf Punkte wirken sich direkt auf Ihren Antrag aus.

  DigitalPakt Schule 2019–2024 Digitalpakt 2.0 ab 2026
Verfahren Einzelanträge je Maßnahme, ausführliche Berichtspflichten Pauschalierte Zuweisungen möglich, weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung
Konzeptpflicht „Keine Ausstattung ohne Konzept“ — technisch-pädagogisches Einsatzkonzept je Schule war Voraussetzung Förderbereiche weniger detailliert gefasst; welche Konzepte verlangt werden, entscheidet das Land
Mobile Endgeräte Doppelgrenze: 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens für allgemeinbildende Schulen pro Schulträger oder 25.000 € je Schule Ausdrücklich als Fördergegenstand genannt; Obergrenzen regeln die Länder
Software Nur Betriebssoftware für im Programm beschaffte Geräte Zusätzlich Bildungssoftware sowie digitale Lehr- und Lernplattformen
Support & Administration Regelbetrieb nicht förderfähig; Aufbau von Supportstrukturen nur bis zur Inbetriebnahme Strukturen für professionellen technischen Support ausdrücklich förderfähig
Verfahren

Vom Antrag zur Umsetzung

Antragsberechtigt sind Schulträger und weitere nach Landesrecht berechtigte Stellen; das Verfahren regeln die Länder. Links steht, was passiert — rechts, was IST dabei übernimmt.

  1. Das Land erlässt seine Richtlinie

    Förderanträge sind erst danach möglich. Wie lange das dauert, ist von Land zu Land unterschiedlich — Stand 17. September 2026 hat kein Land veröffentlicht.

    Wir halten diese Seite aktuell: Sobald sich in Ihrem Bundesland etwas bewegt, steht es hier.

  2. Bedarf ermitteln, Konzept prüfen

    Die Schulen ermitteln ihren Bedarf. Ein aktueller Medienentwicklungsplan bleibt die belastbarste Grundlage, auch wenn die formale Pflicht offen ist.

    Wir besprechen Ihren Bedarf und erstellen daraus ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Einrichtung.

  3. Der Schulträger stellt den Antrag

    Der Schulträger bündelt die Bedarfe seiner Schulen zu konkreten Maßnahmen und beantragt die Mittel beim Land.

    Wir ordnen Ihr Vorhaben in die Richtlinie Ihres Landes ein und liefern die Produktinformationen für den Antrag.

  4. Bewilligung und Umsetzung

    Nach der Bewilligung werden die Maßnahmen umgesetzt. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden.

    Wir stellen HDGUARD und MDM kurzfristig bereit und begleiten den Rollout an Ihren Schulen.

  5. Abrechnung und Nachweis

    Die Abrechnung erfolgt über das Land. Saubere Dokumentation der beschafften und verwalteten Geräte bleibt entscheidend.

    Support aus Deutschland — bei Bedarf unterstützen wir im laufenden Betrieb. Schulungen für IT und Lehrkräfte, Inventarübersicht für Ihre Nachweise.

Unsere Lösungen

Zwei Lösungen, die genau in Handlungsstrang I passen

Für Support, Sicherheit & Verwaltung

HDGUARD

Schul-PCs sind nach jedem Neustart wieder im ursprünglichen Zustand, Software wird zentral verteilt, die IT-Verwaltung wird planbar — mit DSGVO-konformen Prozessen und persönlichem Support aus Deutschland.

  • HDGUARD.master — alle Schul-PCs über eine Oberfläche verwalten und konfigurieren
  • Lehrerkonsole — Schülergeräte steuern, Internet, Drucker oder USB bei Bedarf sperren
  • HDGUARD.deploy — Programme gleichzeitig auf viele Schul-PCs installieren
  • HDGUARD.os — Windows 10 oder 11 gleichzeitig auf mehreren Rechnern installieren
  • HDGUARD.remote — Geräte direkt aus der Ferne steuern und warten

Passt zu Handlungsstrang I: digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, Schulserver und Strukturen für professionellen technischen Support.

Mehr zu HDGUARD →
Für mobile Endgeräte

MDM - Mobile Device Management

Verwaltet Tablets, Laptops und Smartphones von iOS über Android bis Windows aus einer Oberfläche — ob 1:1-Ausstattung, Tablet-Wagen oder BYOD.

  • Teacher App — den Unterricht gezielt steuern, Apps und Inhalte freischalten
  • Mandantenfähigkeit — flexible Organisationsstrukturen für organisationsübergreifendes Arbeiten
  • Inventarübersicht über alle registrierten Geräte, ihre Nutzung und ihren Updatestand — hilfreich für Nachweise gegenüber dem Fördergeber
  • On-Premises in eigener Infrastruktur oder DSGVO-konforme, verschlüsselte Cloud
  • BYOD-fähig für private Endgeräte von Schüler:innen

Passt zu Handlungsstrang I: mobile Endgeräte, digitale Lehr- und Lernplattformen sowie professionelle Administration.

Mehr zum MDM →
Ihr Bundesland

Was bei Ihnen gilt und wie viel rechnerisch auf Sie entfällt

Die Bundesmittel verteilen sich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder. Wie viel davon bei Ihrem Schulträger ankommt, entscheidet die Landesrichtlinie — bis dahin hilft die Pro-Kopf-Hochrechnung als Planungsgröße.

Rechnerischer Förderanteil
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Schätzung auf Basis des Königsteiner Schlüssels 2020 und der Schülerzahlen des Statistischen Bundesamtes. Kein Anspruch auf Mittel.
FAQ

Häufige Fragen zum Digitalpakt 2.0

Wann startet der Digitalpakt 2.0 und wie lange läuft er?

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat die Verwaltungsvereinbarung am 31. August 2026 unterzeichnet, nachdem alle Länder unterschrieben hatten; der Digitalpakt 2.0 ist zum 1. September 2026 gestartet. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Das Programm läuft bis Ende 2030; Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden.

Wie viel Geld steht bereit und woher kommt es?

Insgesamt 5 Milliarden Euro über fünf Jahre: 2,5 Milliarden Euro vom Bund aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und 2,5 Milliarden Euro von den Ländern. Für Handlungsstrang I stellt der Bund 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe bereit; die Länder beteiligen sich mit 500 Millionen Euro. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.

Wie werden die Mittel auf die Länder verteilt?

Von den 2,25 Milliarden Euro für Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen; sie werden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen — etwa zentrale Plattformen, Cloud-Angebote und gemeinsame technische Standards.

Wer ist antragsberechtigt?

Schulträger — also meist Städte, Gemeinden und Landkreise sowie freie Schulträger — und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen. Gefördert werden allgemeinbildende und berufsbildende Schulen.

Ab wann können Schulträger Anträge stellen?

Sobald das jeweilige Bundesland seine Förderrichtlinie erlassen hat. Stand 17. September 2026 liegt in keinem Bundesland eine veröffentlichte Richtlinie zum Digitalpakt 2.0 vor. Wichtig: Über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 förderfähig — was seitdem gestartet ist, fällt also nicht automatisch aus der Förderung.

Was wird konkret gefördert?

Ausdrücklich genannt werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, die digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Neu hinzu kommen Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support.

Sind Administration, Wartung und technischer Support förderfähig?

Der Digitalpakt 2.0 ermöglicht ausdrücklich die Förderung von Strukturen für professionellen technischen Support. Im ersten DigitalPakt war der laufende Betrieb Daueraufgabe der Schulträger; förderfähig war nur der Aufbau von Supportstrukturen bis zur Inbetriebnahme. Wie weit Ihr Land geht, steht in seiner Richtlinie.

Ist Software förderfähig?

Ja. Bildungssoftware ist im Digitalpakt 2.0 ausdrücklich förderfähig, ebenso digitale Lehr- und Lernplattformen. Betriebssoftware für geförderte Geräte war bereits im ersten DigitalPakt förderfähig.

Sind mobile Endgeräte förderfähig — und gilt weiter die 20-Prozent-Grenze?

Mobile Endgeräte sind ausdrücklich als Fördergegenstand genannt. Im ersten DigitalPakt galt eine Doppelgrenze: Die Kosten für mobile Endgeräte durften entweder 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000 Euro je einzelner Schule nicht überschreiten. Ob und in welcher Form das fortgilt, regeln die Länder in ihren Richtlinien. Eine dokumentierte Geräteverwaltung per MDM erleichtert in jedem Fall den Nachweis der schulischen Nutzung.

Brauchen wir weiterhin einen Medienentwicklungsplan?

Im ersten DigitalPakt galt „keine Ausstattung ohne Konzept“: Jede Schule musste ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorlegen. Im Digitalpakt 2.0 sind die Förderbereiche weniger detailliert gefasst; welche Konzepte verlangt werden, legt Ihr Land fest. Ein aktueller Medienentwicklungsplan bleibt die belastbarste Grundlage für Planung und Antrag.

Was ändert sich gegenüber dem ersten DigitalPakt?

Pauschalierte Zuweisungen ersetzen aufwendige Einzelanträge, die Berichtspflichten enthalten weniger Detailregelungen, und der Förderrahmen schließt nun Bildungssoftware und Supportstrukturen ein. Länderübergreifende Vorhaben werden neu aufgesetzt: Ein neues Vorhaben muss von mindestens zwölf Ländern getragen werden und wird aus einem zentralen Pool von fünf Prozent der Mittel finanziert.

Fallen HDGUARD und MDM unter die Förderung?

Beide Lösungen adressieren Bereiche, die der Digitalpakt 2.0 ausdrücklich nennt: digitale Ausstattung, mobile Endgeräte, Software und Strukturen für professionellen technischen Support. Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet Ihr Bundesland auf Basis seiner Richtlinie. Wir helfen Ihnen, Ihr Vorhaben fachlich einzuordnen und die nötigen Produktinformationen für den Antrag bereitzustellen.

Wie unterstützt IST bei der Umsetzung?

Wir besprechen Ihren Bedarf, erstellen daraus ein passendes Angebot, ordnen Ihr Vorhaben in die Fördersystematik Ihres Landes ein und stellen HDGUARD und MDM kurzfristig bereit. Schulung und Support übernehmen wir bei Bedarf — mit persönlichen Ansprechpartnern in Deutschland. Den Antrag selbst stellen Sie als Schulträger bei Ihrem Land.

Starten Sie jetzt in den Digitalpakt 2.0

Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie HDGUARD und MDM Ihr Vorhaben unterstützen können.

info.de@ist.com · +49 4531 8804-40

Förderfähigkeit prüfen lassen

Angaben zum Digitalpakt 2.0 nach BMBFSFJ-Pressemitteilung vom 19.08.2026 und digitalpaktschule.de, zuletzt geprüft am 17. September 2026. Diese Seite ersetzt keine verbindliche Förderberatung durch die zuständige Landesbehörde; Angaben ohne Gewähr.